Häsordnung
- Die Narrengestalt der Zunft ist der „Bäretrieber“.
- Zur Narrengestalt des „Bäretrieber“ gehören folgende Utensilien:
a. Die Larve, geschnitzt von Herr Schultis, mit der dazugehörigen Kopfbedeckung in Form von einem Haidschnuckenfell (ab 16 Jahren).
b. Die mit schwarzen Filzsprättle benähte Jacke, die auf der linken Brust einen Stickaufnäher des Vereinswappens und auf der rechten Ärmelseite einen Stickaufnäher mit dem Baden-Wappen trägt. Der Abschluss an den Ärmeln ist auf der linken Seite abwechseln mit schwarzen und grünen Sprättle, rechts abwechseln mit gelben und schwarzen Sprättle im schrägen Verlauf.
c. Die Hose ist ¾ lang. Das linke Hosenbein ist mit abwechselnd schwarzen und grünen Filzsprättle benäht, das rechte Hosenbein mit abwechselnd schwarzen und gelben – schräger Farbverlauf.
d. Ein Ledergürtel mit Leder-Beutel
e. Schwarze Wollkniesocken mit Zopfmuster
f. Schwarze feste Schuhe (Haferlschuhe)
g. Schwarzer Rollkragenpulli. Vorne, unterhalb des Rollkragenansatzes, kommt mittig in gelber Schrift: Merzhuser Bäretrieber e. V. (Stickladen Noah, Herrenstraße). Auf den Rücken wird das Logo aufgebracht (Klick Fotoland).
h. Eine Karbatsche oder anderes Narrenneckutensil (alles auf freiwilliger Basis, muss aber vor Gebrauch vom Vorstand genehmigt werden) - Eine weitere Gestalt der Zunft ist der Bär. Die Gestalt des Bären ist auf zwei Figuren beschränkt.
Das Häs besteht aus einer Synthetikfelljacke- und Hose. Die Bärenmaske wird ebenfalls von Herrn Schultis geschnitzt und werden vom passenden Synthetikfell komplettiert. Über der Jacke wird ein breiter Ledergürtel mit 3 Rollen getragen. Die mittlere Rolle ist etwas größer. Die Träger des Bärenhäs dürfen bei Hallenveranstaltungen die Häsjacke ausziehen. Darunter ist der Zunftrolli und bei Bedarf schwarze Hosenträger zu tragen. Der Gürtel mit den Rollen muss weiterhin getragen werden. - Kleiderordnung
a. bei Saalveranstaltungen:
Nur bei Arbeitseinsätzen darf der Zunftrolli oder das Zunft-Sweatshirt getragen werden. Das Häs bleibt bei Saalveranstaltungen komplett an. Der Reißverschluss darf maximal 10 cm (bis unterhalb der Rollkragenpullibeschriftung) geöffnet werden.
b. bei Umzügen:
Bei Teilnahme an Umzügen ist die Häsordnung unbedingt einzuhalten. Gäste (passiv Mitglieder) dürfen nur in Absprache mit dem 1. oder 2. Vorstand im Zunftrolli bzw. Zunft-Sweatshirt aktiv am Umzug teilnehmen. Dies gilt für die offizielle Teilnahme an Saalveranstaltungen bzw. bei Umzügen. Der Weg mit dem privaten Pkw zum gemeinsamen Treffpunkt bzw. zum Veranstaltungsort kann noch ohne Jacke und Gürtel erfolgen. Dies gilt auch für das Treffen vor einer Veranstaltung in unserem Zunftlokal bzw. zum Essen. Der Weg zum Treffpunkt bzw. zum Veranstaltungsort in einem öffentlichen Verkehrsmittel erfordert ein komplettes Häs.
- Anbringen von Pins: am Häs (inklusive Tasche) sind maximal 5 Pins erlaubt. Sollten es – durch Tausch oder Erwerb an einem Abend einmal 1 – 2 Pins mehr sein, so ist die Anzahl am nächsten Tag bzw. zur nächsten Veranstaltung wieder auf 5 zu begrenzen.An der Mütze ist die Anzahl der Pins egal. Generell gilt: keine Motto-Pins.
- Das Häs darf auch bei anderen Närrischen Veranstaltungen, an denen die Zunft nicht teil nimmt, getragen werden. Generell gilt: das Häs darf nur getragen werden, wenn mindestens zwei Zunftmitglieder gemeinsam unterwegs sind.
- Jeder ist selbst verpflichtet dafür zu sorgen, dass die Utensilien immer vollständig und in einem repräsentativen Zustand sind (siehe § 4 der Satzung).
- Bei Ausscheiden aus der Zunft, werden Folgende Utensilien gegen Bezahlung von 300 € als Anerkennungspreis, vom Verein zurückgekauft:
a. Die Larve
b. Die Jacke
c. Die Hose
d. Der Gürtel
Bei Interesse eines neuen Mitgliedes an einem gebrauchten Häs, tritt folgende Zahlungsregelung in Kraft: Von einem bereits gebrauchten und an die Zunft zurückgegebenen Häs werden pro Jahr 5 % vom Neuwert des Häs abgezogen. Der Restbetrag ist dann an die Zunft zu bezahlen.
Nutzungsgebühr Kinderhäsjacke:
„Für die Nutzung einer Kinderhäsjacke sind 100,00 € als Kaution pro Saison bei der Zunft zu hinterlegen. Die Jacke muss in ordentlichem Zustand und gereinigt an die Zunft zurückgegeben werden. Eventuell anfallende Reparaturen sind vom Leiher zu bezahlen.
Veräußerungen an Dritte sind absolut unzulässig. - Häsordnung für Kinder und Jugendliche
- Kinder bis 12 Jahren: schwarze Hose, dunkle Schuhe und Häsjacke ohne Maske
- Kinder/Jugendliche bis 16 Jahren: komplettes Häs ohne Maske
- Jugendliche ab 16 Jahren: komplettes Häs mit Maske
Maske für Jugendliche unter 16 Jahren:
Auf besonderen Beschluss des Zunftrates dürfen jugendliche Mitglieder ab 12 Jahren eine Maske tragen. Der Vorstand behält sich aber vor, dies in begründeten Fällen auch zu verweigern. In jedem Fall haften die Erziehungsberechtigten für Häs und Holz. - Hässperre:
Der Vorstand kann eine Hässperre für ein bestimmtes Mitglied anordnen. Gründe für eine Hässperre sind:
a. Mindestens 5maliges unentschuldigtes Fehlen bei Veranstaltungen
b. Grobes kameradschaftliches Verhalten
c. Verweigerung von gemeinsam verteilten Aufgaben
d. Trunkenheit in Verbindung mit schlechtem Benehmen in der Öffentlichkeit.
e. Unbegründete Häsverweigerung in der Zeit vom „Schmotzige Dunnschdig bis Aschermittwoch“
f. Rückstand des Beitrages im laufenden Geschäftsjahr - Hässperre bei Vorstandsmitgliedern
Droht einem Vorstandsmitglied eine Hässperre und wird dies durch ein anderes Vorstandsmitglied beantragt, erfolgt nach Anhörung des Betroffenen eine geheime Abstimmung (schriftlich) im Vorstand. Eine etwaige Hässperre ist mit dem sofortigen Ausschluss aus dem Vorstand verbunden. Der Nachfolger wird in einer außerordentlichen Mitgliederversammlung gewählt. - Veranstaltungen:
Veranstaltungen vom „Schmotzige Dunnschdig bis Fasnachtsdienstag“ sind für alle Hästräger Pflicht. Ausnahme: Krankheit und berufliche Verpflichtungen.
Stand: 13.03.2010